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Mietspiegel Neuss: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Welcher Mietspiegel in Neuss gilt, wo Sie ihn finden und ob die Mietpreisbremse greift.

Stand: nicht verlässlich geprüft gültig bis: nicht bekannt Quelle: Stadtverwaltung Neuss (Wohnungsamt)

Mietspiegel Neuss auf einen Blick

Art
nicht sicher geprüft
Ausgabe
nicht sicher geprüft
Stand
nicht verlässlich geprüft
Gültigkeit
nicht bekannt
Herausgeber
Stadtverwaltung Neuss

Für Neuss konnten wir Stand und Gültigkeit noch nicht aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Neuss (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Neuss

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029, gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Neuss die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Neuss?

Bei der Stadtverwaltung Neuss, meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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