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Mietspiegel Gelsenkirchen: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB.

Stand: Mietspiegel Gelsenkirchen 2026, gültig ab 01.01.2026 Anpassung fällig ca. 12/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Gelsenkirchen

Mietspiegel Gelsenkirchen auf einen Blick

Art
Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
Ausgabe
Mietspiegel Gelsenkirchen 2026
Stand
Stand 01.01.2026
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 12/2027 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Stadt Gelsenkirchen

Mietspiegel beim Herausgeber

Einen eigenen Rechner bieten wir für Gelsenkirchen an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Gelsenkirchen

  • Mietpreisbremse: nein
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

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Häufige Fragen

Gilt in Gelsenkirchen die Mietpreisbremse?

Nein. Gelsenkirchen gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen.

Wo finde ich den Mietspiegel Gelsenkirchen?

Beim Herausgeber (Stadt Gelsenkirchen); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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