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Mietspiegel Düsseldorf: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Düsseldorfer Mietspiegel 2024, gültig ab 01.04.2024 Anpassung fällig ca. 03/2026 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Haus und Grund Düsseldorf und Düsseldorfer Mieterverein

Neuer Mietspiegel erwartet Der Mietspiegel (Düsseldorfer Mietspiegel 2024) hätte bis etwa 31.03.2026 angepasst werden müssen. Den aktuellen Stand erfahren Sie bei der Stadt. Zur Quelle

Mietspiegel Düsseldorf auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Düsseldorfer Mietspiegel 2024
Stand
gültig ab 01.04.2024
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 03/2026 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Haus und Grund Düsseldorf und Düsseldorfer Mieterverein

Mietspiegel beim Herausgeber

Eine Fortschreibung 2026 ist zu erwarten; wir konnten sie noch nicht bestätigen.

Für Düsseldorf konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Düsseldorf (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Düsseldorf

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029, gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Düsseldorf die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Düsseldorf?

Beim Herausgeber (Haus und Grund Düsseldorf und Düsseldorfer Mieterverein); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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