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Mietspiegel Gütersloh: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Welcher Mietspiegel in Gütersloh gilt, wo Sie ihn finden und ob die Mietpreisbremse greift.

Stand: nicht verlässlich geprüft gültig bis: nicht bekannt Quelle: Stadtverwaltung Gütersloh (Wohnungsamt)

Mietspiegel Gütersloh auf einen Blick

Art
nicht sicher geprüft
Ausgabe
nicht sicher geprüft
Stand
nicht verlässlich geprüft
Gültigkeit
nicht bekannt
Herausgeber
Stadtverwaltung Gütersloh

Für Gütersloh konnten wir Stand und Gültigkeit noch nicht aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Gütersloh (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Gütersloh

  • Mietpreisbremse: nein
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

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Häufige Fragen

Gilt in Gütersloh die Mietpreisbremse?

Nein. Gütersloh gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen.

Wo finde ich den Mietspiegel Gütersloh?

Bei der Stadtverwaltung Gütersloh, meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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