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Mietspiegel Köln: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Welcher Mietspiegel in Köln gilt, wo Sie ihn finden und ob die Mietpreisbremse greift.

Stand: Mietspiegel Köln 2025, Stand April 2025 Anpassung fällig ca. 04/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Rheinische Immobilienbörse e. V. mit Stadt Köln, Mieter- und Vermieterverbänden

Mietspiegel Köln auf einen Blick

Art
nicht sicher geprüft
Ausgabe
Mietspiegel Köln 2025
Stand
Stand April 2025
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 04/2027 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Rheinische Immobilienbörse e. V. mit Stadt Köln, Mieter- und Vermieterverbänden

Mietspiegel beim Herausgeber

Ob der Kölner Mietspiegel 2025 als qualifiziert gilt, konnten wir nicht sicher bestätigen.

Für Köln konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Köln (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Köln

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029, gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Köln die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Köln?

Beim Herausgeber (Rheinische Immobilienbörse e. V. mit Stadt Köln, Mieter- und Vermieterverbänden); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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