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Mietspiegel Dortmund: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Dortmund 2025/2026, gültig ab 01.01.2025 gültig bis 31.12.2026 Quelle: Stadt Dortmund, Amt für Wohnen

Mietspiegel Dortmund auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Dortmund 2025/2026
Stand
gültig 01.01.2025 bis 31.12.2026
Gültigkeit
gültig bis 31.12.2026
Herausgeber
Stadt Dortmund, Amt für Wohnen

Mietspiegel beim Herausgeber

Einen eigenen Rechner bieten wir für Dortmund an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Dortmund

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029, gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Dortmund die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Dortmund?

Beim Herausgeber (Stadt Dortmund, Amt für Wohnen); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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