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Mietspiegel Bielefeld: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Bielefelder Mietspiegel 2026, Stichtag 01.02.2026, anerkannt am 27.05.2026 Anpassung fällig ca. 05/2028 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Bielefeld

Mietspiegel Bielefeld auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Bielefelder Mietspiegel 2026
Stand
Stichtag 01.02.2026, anerkannt am 27.05.2026
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 05/2028 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Stadt Bielefeld

Mietspiegel als PDF

Für Bielefeld konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Bielefeld (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Bielefeld

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029, gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Bielefeld die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Bielefeld?

Beim Herausgeber (Stadt Bielefeld); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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