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Mietspiegel Aachen: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Aachen 2026 (Fortschreibung), Fortschreibung 2026, Stichtag 01.06.2025 gültig bis: nicht bekannt Quelle: Stadt Aachen

Mietspiegel Aachen auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Aachen 2026 (Fortschreibung)
Stand
Fortschreibung 2026, Stichtag 01.06.2025
Gültigkeit
nicht bekannt
Herausgeber
Stadt Aachen

Mietspiegel beim Herausgeber

Für Aachen konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Aachen (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Aachen

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029, gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Aachen die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Aachen?

Beim Herausgeber (Stadt Aachen); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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