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Mietspiegel Offenbach am Main: Was ist die ortsübliche Miete?
Rechnet mit dem Mietspiegel Offenbach am Main 2026 (Stand 01.01.2026). Für Mieter, die ihre Miete oder eine Mieterhöhung prüfen, und für Vermieter, die fair und rechtssicher vermieten wollen.
So setzt sich der Wert zusammen
| Baujahr 1961–1978, 60–79 m², Wohnlage mittel, Bad und Heizung | Mittelwert 8,85 €/m² |
Der Mittelwert ist der Ausgangspunkt. Bessere Ausstattung oder Lage innerhalb der Kategorie rechtfertigt einen Wert Richtung oberes Ende der Spanne, Mängel einen Wert Richtung unteres Ende.
Mieterschutz in Offenbach am Main
Offenbach am Main gehört zu den Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Es gelten die Mietpreisbremse, eine Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren und eine verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Eigentum.
Hessische Mieterschutzverordnung vom 18.11.2020, verlängert durch Verordnung vom 12.11.2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), gültig bis 25.11.2026. Eine Neufassung ist angekündigt.
Quelle und Stand
Mietspiegel Offenbach am Main 2026, Stand 01.01.2026. Herausgeber: Mieterbund Offenbach, Haus & Grund Offenbach und Magistrat der Stadt Offenbach. Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB.
Mietspiegel als PDF beim Herausgeber · amtlicher Online-Rechner
Unser Rechner bildet die Tabellen des Mietspiegels nach. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer Mieterhöhung oder einem Streit zählt der Mietspiegel selbst; Mieterverein, Haus & Grund oder ein Anwalt helfen im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete in Offenbach am Main?
Das ist die Miete, die in Offenbach am Main für vergleichbare Wohnungen nach Größe, Baujahr, Lage und Ausstattung üblicherweise gezahlt wird. Der Mietspiegel ermittelt sie aus tausenden echten Mietverträgen der letzten sechs Jahre.
Wie stark darf meine Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, aber höchstens um 15 % innerhalb von drei Jahren (Kappungsgrenze). Zwischen Einzug oder letzter Erhöhung und der neuen Miete müssen mindestens 15 Monate liegen.
Gilt in Offenbach am Main die Mietpreisbremse?
Ja. Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen: Erstbezug nach dem 01.10.2014, umfassende Modernisierung, höhere Vormiete.
Zählen Nebenkosten mit?
Nein. Der Mietspiegel bezieht sich auf die Nettokaltmiete, also ohne Betriebskosten, Heizung und Warmwasser.