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Mietspiegel Duisburg: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Duisburg 2026 (Fortschreibung), gültig ab 01.02.2026 gültig bis 31.01.2028 Quelle: Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen

Mietspiegel Duisburg auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Duisburg 2026 (Fortschreibung)
Stand
gültig ab 01.02.2026 für zwei Jahre
Gültigkeit
gültig bis 31.01.2028
Herausgeber
Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen

Mietspiegel als PDF Wohnlagenkarte

Die Stadt Duisburg erlaubt die Vervielfältigung nur mit Genehmigung; wir rechnen deshalb nicht nach.

Einen eigenen Rechner bieten wir für Duisburg an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Duisburg

  • Mietpreisbremse: nein
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

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Häufige Fragen

Gilt in Duisburg die Mietpreisbremse?

Nein. Duisburg gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen.

Wo finde ich den Mietspiegel Duisburg?

Beim Herausgeber (Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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