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Mietspiegel Ingolstadt: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Welcher Mietspiegel in Ingolstadt gilt, wo Sie ihn finden und ob die Mietpreisbremse greift.

Stand: nicht verlässlich geprüft gültig bis: nicht bekannt Quelle: Stadtverwaltung Ingolstadt (Wohnungsamt)

Mietspiegel Ingolstadt auf einen Blick

Art
nicht sicher geprüft
Ausgabe
nicht sicher geprüft
Stand
nicht verlässlich geprüft
Gültigkeit
nicht bekannt
Herausgeber
Stadtverwaltung Ingolstadt

Für Ingolstadt konnten wir Stand und Gültigkeit noch nicht aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Ingolstadt (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Ingolstadt

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Bayerische Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025, gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Ingolstadt die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Bayerische Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Ingolstadt?

Bei der Stadtverwaltung Ingolstadt, meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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