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Mietspiegel Fürth: Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.
Stand: Qualifizierter Mietspiegel Fürth 2025, gültig ab 01.08.2025 Anpassung fällig ca. 07/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Fürth
Mietspiegel Fürth auf einen Blick
- Art
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Ausgabe
- Qualifizierter Mietspiegel Fürth 2025
- Stand
- gültig ab 01.08.2025
- Gültigkeit
- Anpassung fällig ca. 07/2027 (2-Jahres-Turnus)
- Herausgeber
- Stadt Fürth
Einen eigenen Rechner bieten wir für Fürth an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.
Das gilt in Fürth
- Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
Bayerische Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025, gültig bis 31.12.2029.
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Häufige Fragen
Gilt in Fürth die Mietpreisbremse?
Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Bayerische Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.
Wo finde ich den Mietspiegel Fürth?
Beim Herausgeber (Stadt Fürth); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.
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