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Mietspiegel Erlangen: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Erlanger Mietspiegel 2025–2027, gültig ab 01.10.2025 Anpassung fällig ca. 09/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Erlangen

Mietspiegel Erlangen auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Erlanger Mietspiegel 2025–2027
Stand
gültig ab 01.10.2025
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 09/2027 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Stadt Erlangen

Offizieller Mietspiegel-Rechner Mietspiegel als PDF

Einen eigenen Rechner bieten wir für Erlangen an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Erlangen

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Bayerische Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025, gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Erlangen die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Bayerische Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Erlangen?

Beim Herausgeber (Stadt Erlangen); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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