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Mietspiegel Augsburg: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Augsburg 2025, gültig ab 01.12.2025 gültig bis 30.11.2027 Quelle: Stadt Augsburg

Mietspiegel Augsburg auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Augsburg 2025
Stand
gültig 01.12.2025 bis 30.11.2027
Gültigkeit
gültig bis 30.11.2027
Herausgeber
Stadt Augsburg

Offizieller Mietspiegel-Rechner Mietspiegel als PDF

Die Stadt Augsburg untersagt die Speicherung und Wiedergabe der Mietspiegeldaten; wir verlinken deshalb auf den amtlichen Rechner.

Einen eigenen Rechner bieten wir für Augsburg an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Augsburg

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Bayerische Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025, gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Augsburg die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Bayerische Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Augsburg?

Beim Herausgeber (Stadt Augsburg); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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