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Mietspiegel Chemnitz: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Chemnitz 2025, gültig ab 01.07.2025 Anpassung fällig ca. 06/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Chemnitz

Mietspiegel Chemnitz auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Chemnitz 2025
Stand
in Kraft seit 01.07.2025
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 06/2027 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Stadt Chemnitz

Offizieller Mietspiegel-Rechner Mietspiegel beim Herausgeber

Einen eigenen Rechner bieten wir für Chemnitz an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Chemnitz

  • Mietpreisbremse: nein
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

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Häufige Fragen

Gilt in Chemnitz die Mietpreisbremse?

Nein. Chemnitz gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Sachsen.

Wo finde ich den Mietspiegel Chemnitz?

Beim Herausgeber (Stadt Chemnitz); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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