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Mietspiegel Chemnitz: Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.
Stand: Qualifizierter Mietspiegel Chemnitz 2025, gültig ab 01.07.2025 Anpassung fällig ca. 06/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Chemnitz
Mietspiegel Chemnitz auf einen Blick
- Art
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Ausgabe
- Qualifizierter Mietspiegel Chemnitz 2025
- Stand
- in Kraft seit 01.07.2025
- Gültigkeit
- Anpassung fällig ca. 06/2027 (2-Jahres-Turnus)
- Herausgeber
- Stadt Chemnitz
Offizieller Mietspiegel-Rechner Mietspiegel beim Herausgeber
Einen eigenen Rechner bieten wir für Chemnitz an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.
Das gilt in Chemnitz
- Mietpreisbremse: nein
- Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
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Häufige Fragen
Gilt in Chemnitz die Mietpreisbremse?
Nein. Chemnitz gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Sachsen.
Wo finde ich den Mietspiegel Chemnitz?
Beim Herausgeber (Stadt Chemnitz); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.
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