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Mietspiegel Dresden: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Dresden 2025, gültig ab 01.01.2025 gültig bis 31.12.2026 Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt

Mietspiegel Dresden auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Dresden 2025
Stand
gültig 01.01.2025 bis 31.12.2026
Gültigkeit
gültig bis 31.12.2026
Herausgeber
Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt

Mietspiegel beim Herausgeber

Einen eigenen Rechner bieten wir für Dresden an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Dresden

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (Dresden, Leipzig), gültig bis 30.06.2027.

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Häufige Fragen

Gilt in Dresden die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (Dresden, Leipzig)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Dresden?

Beim Herausgeber (Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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