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Mietspiegel Leipzig: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Leipziger Mietspiegel 2025, gültig ab 01.07.2025 Anpassung fällig ca. 06/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Leipzig

Mietspiegel Leipzig auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Leipziger Mietspiegel 2025
Stand
gültig seit 01.07.2025
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 06/2027 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Stadt Leipzig

Einen eigenen Rechner bieten wir für Leipzig an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Leipzig

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (Dresden, Leipzig), gültig bis 30.06.2027.

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Häufige Fragen

Gilt in Leipzig die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (Dresden, Leipzig)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Leipzig?

Bei der Stadtverwaltung Leipzig, meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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