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Mietspiegel Osnabrück: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB.

Stand: Mietspiegel Osnabrück 2025/2026, veröffentlicht August 2025 Anpassung fällig ca. 12/2026 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Osnabrück unter Mitwirkung von Haus und Grund, Mieterverein und IVD

Mietspiegel Osnabrück auf einen Blick

Art
Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
Ausgabe
Mietspiegel Osnabrück 2025/2026
Stand
veröffentlicht August 2025
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 12/2026 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Stadt Osnabrück unter Mitwirkung von Haus und Grund, Mieterverein und IVD

Mietspiegel als PDF

Einen eigenen Rechner bieten wir für Osnabrück an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Osnabrück

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Niedersächsische Mieterschutzverordnung (57 Gemeinden), gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Osnabrück die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Niedersächsische Mieterschutzverordnung (57 Gemeinden)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Osnabrück?

Beim Herausgeber (Stadt Osnabrück unter Mitwirkung von Haus und Grund, Mieterverein und IVD); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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