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Mietspiegel Oldenburg (Oldb): Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Welcher Mietspiegel in Oldenburg (Oldb) gilt, wo Sie ihn finden und ob die Mietpreisbremse greift.

Stand: nicht verlässlich geprüft gültig bis: nicht bekannt Quelle: Stadtverwaltung Oldenburg (Oldb) (Wohnungsamt)

Mietspiegel Oldenburg (Oldb) auf einen Blick

Art
nicht sicher geprüft
Ausgabe
nicht sicher geprüft
Stand
nicht verlässlich geprüft
Gültigkeit
nicht bekannt
Herausgeber
Stadtverwaltung Oldenburg (Oldb)

Für Oldenburg (Oldb) konnten wir Stand und Gültigkeit noch nicht aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Oldenburg (Oldb) (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Oldenburg (Oldb)

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Niedersächsische Mieterschutzverordnung (57 Gemeinden), gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Oldenburg (Oldb) die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Niedersächsische Mieterschutzverordnung (57 Gemeinden)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Oldenburg (Oldb)?

Bei der Stadtverwaltung Oldenburg (Oldb), meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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