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Mietspiegel Braunschweig: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Braunschweig 2025, vom Rat am 01.04.2025 beschlossen, in Kraft mit Veröffentlichung im Amtsblatt Anpassung fällig ca. 03/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Braunschweig

Mietspiegel Braunschweig auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Braunschweig 2025
Stand
vom Rat am 01.04.2025 beschlossen, in Kraft mit Veröffentlichung im Amtsblatt
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 03/2027 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Stadt Braunschweig

Mietspiegel als PDF

Einen eigenen Rechner bieten wir für Braunschweig an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Braunschweig

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Niedersächsische Mieterschutzverordnung (57 Gemeinden), gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Braunschweig die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Niedersächsische Mieterschutzverordnung (57 Gemeinden)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Braunschweig?

Beim Herausgeber (Stadt Braunschweig); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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