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Mietspiegel Potsdam: Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.
Stand: Qualifizierter Mietspiegel Potsdam 2026, gültig ab 25.06.2026 Anpassung fällig ca. 06/2028 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Landeshauptstadt Potsdam
Mietspiegel Potsdam auf einen Blick
- Art
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Ausgabe
- Qualifizierter Mietspiegel Potsdam 2026
- Stand
- in Kraft mit Amtsblatt 14/2026 vom 25.06.2026
- Gültigkeit
- Anpassung fällig ca. 06/2028 (2-Jahres-Turnus)
- Herausgeber
- Landeshauptstadt Potsdam
Einen eigenen Rechner bieten wir für Potsdam an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.
Das gilt in Potsdam
- Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (36 Gemeinden ab 01.01.2026).
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Häufige Fragen
Gilt in Potsdam die Mietpreisbremse?
Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (36 Gemeinden ab 01.01.2026)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.
Wo finde ich den Mietspiegel Potsdam?
Beim Herausgeber (Landeshauptstadt Potsdam); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.
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