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Mietspiegel Frankfurt am Main: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Frankfurter Mietspiegel 2026, von der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026 beschlossen Anpassung fällig ca. 06/2028 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Frankfurt am Main

Mietspiegel Frankfurt am Main auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Frankfurter Mietspiegel 2026
Stand
von der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026 beschlossen
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 06/2028 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Stadt Frankfurt am Main

Offizieller Mietspiegel-Rechner

Für Frankfurt am Main konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Frankfurt am Main (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Frankfurt am Main

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Hessische Mieterschutzverordnung vom 18.11.2020, verlängert durch Verordnung vom 12.11.2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), gültig bis 25.11.2026.

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Häufige Fragen

Gilt in Frankfurt am Main die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Hessische Mieterschutzverordnung vom 18.11.2020, verlängert durch Verordnung vom 12.11.2025 (GVBl. 2025 Nr. 74)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Frankfurt am Main?

Beim Herausgeber (Stadt Frankfurt am Main); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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