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Mietspiegel Wiesbaden
Mietspiegel Wiesbaden (14. Fortschreibung), gültig ab 01.01.2025. Einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB.
Vergleichsmiete berechnen
Für Wiesbaden rechnen Sie am besten direkt mit dem Original. Herausgeber: Mieterbund Wiesbaden und Haus & Grund Wiesbaden.
Einen eigenen Rechner für Wiesbaden bauen wir, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzung mit dem Herausgeber geklärt haben.
Das gilt in Wiesbaden
- Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
Hessische Mieterschutzverordnung vom 18.11.2020, verlängert durch Verordnung vom 12.11.2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), gültig bis 25.11.2026.