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Mietspiegel Berlin: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Berliner Mietspiegel 2026, gültig ab 28.05.2026 Anpassung fällig ca. 05/2028 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin

Mietspiegel Berlin auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Berliner Mietspiegel 2026
Stand
in Kraft seit 28.05.2026
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 05/2028 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin

Offizieller Mietspiegel-Rechner

Einen eigenen Rechner bieten wir für Berlin an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Berlin

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Berlin (ganzes Stadtgebiet), gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Berlin die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Berlin (ganzes Stadtgebiet)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Berlin?

Beim Herausgeber (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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