Fachlich geprüft von Benjamin Hemmati, Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschadenbewertung (DGuSV e.V.) · Stand 05.10.2026
So läuft die Suche
Legen Sie zuerst fest, was die Wohnung kosten darf. Als Faustregel sollte die Warmmiete nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens betragen. Viele Vermieter verlangen ein Einkommen von mindestens dem Dreifachen der Kaltmiete.
Gute Wohnungen sind in Großstädten oft nach wenigen Stunden vergeben. Ein Suchauftrag schickt Ihnen neue Angebote innerhalb von Minuten, damit Sie unter den ersten Anfragen sind.
Diese Unterlagen sollten bereitliegen
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters
- Bonitätsauskunft, zum Beispiel von der SCHUFA
- Selbstauskunft mit Personen im Haushalt, Haustieren und gewünschtem Einzug
Fragen nach Religion, Partei, Familienplanung oder Herkunft sind in der Selbstauskunft unzulässig und müssen nicht beantwortet werden.
Maklerprovision: Wer bestellt, bezahlt
Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei der Vermittlung von Mietwohnungen das Bestellerprinzip (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz). Hat der Vermieter den Makler beauftragt, zahlen Sie als Mieter keine Provision. Nur wenn Sie selbst einen Makler mit der Suche beauftragen und er ausschließlich für Sie eine Wohnung findet, darf er von Ihnen eine Provision verlangen.
Kaution
Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen (§ 551 BGB). Sie dürfen sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste mit Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen.
Mietpreisbremse
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Bundestag hat die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Welche Gemeinden betroffen sind, legen die Länder fest. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und nach umfassender Modernisierung.
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter eine Maklerprovision zahlen?
Nein, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Das ist bei Wohnungsanzeigen fast immer der Fall. Es gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten. Sie darf in drei Raten gezahlt werden (§ 551 BGB).
Wie lange gilt die Mietpreisbremse?
Der Bundestag hat sie 2025 bis Ende 2029 verlängert. Sie gilt nur in Gebieten, die das jeweilige Land festgelegt hat.
Rechtsgrundlagen: § 551 BGB (Mietsicherheit) · § 556d BGB (Mietpreisbremse) · § 2 WoVermittG (Bestellerprinzip)
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.