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Neubau vom Bauträger kaufen: worauf es ankommt

Wer vom Bauträger kauft, kauft meist etwas, das es noch nicht gibt. Deshalb schützt das Gesetz Käufer besonders: Gezahlt wird nur nach Baufortschritt, und für Mängel am Bauwerk haftet der Bauträger fünf Jahre.

Fachlich geprüft von Benjamin Hemmati, Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschadenbewertung (DGuSV e.V.) · Stand 05.10.2026

Kurz gesagt: Bauträgervertrag, Zahlung nach Baufortschritt, Fertigstellung, Abnahme und Gewährleistung beim Neubaukauf.

Bezahlt wird nach Baufortschritt

Nach der Makler- und Bauträgerverordnung (§ 3 MaBV) darf der Bauträger den Kaufpreis nur in Raten verlangen, die dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen, in höchstens sieben Teilbeträgen. Die erste Rate wird erst fällig, wenn unter anderem die Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht und die Baugenehmigung vorliegt.

Baubeschreibung genau lesen

Die Baubeschreibung legt fest, was Sie bekommen: Wandaufbau, Fenster, Heizung, Bodenbeläge, Sanitärausstattung, Stellplatz. Alles, was dort nicht steht, ist im Zweifel nicht geschuldet. Sie ist Teil des notariellen Vertrags und sollte einen verbindlichen Fertigstellungstermin enthalten.

Abnahme und Gewährleistung

Bei der Abnahme prüfen Sie die Wohnung, am besten mit einem Sachverständigen. Mängel werden im Protokoll festgehalten. Für Mängel am Bauwerk haftet der Bauträger fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB).

Grunderwerbsteuer beim Neubau

Beim Kauf vom Bauträger fällt die Grunderwerbsteuer in der Regel auf den gesamten Kaufpreis an, also auf Grundstück und Gebäude.

Häufige Fragen

Wann muss ich beim Neubau zahlen?

In Raten nach Baufortschritt, höchstens sieben, nach § 3 der Makler- und Bauträgerverordnung. Die erste Rate erst nach Eintrag der Auflassungsvormerkung und Vorliegen der Baugenehmigung.

Wie lange gilt die Gewährleistung beim Neubau?

Fünf Jahre ab Abnahme für Mängel am Bauwerk (§ 634a BGB).

Rechtsgrundlagen: § 3 MaBV (Ratenplan) · § 650u BGB (Bauträgervertrag) · § 634a BGB (Verjährung)

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.