Fachlich geprüft von Benjamin Hemmati, Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschadenbewertung (DGuSV e.V.) · Stand 05.10.2026
1. Budget und Finanzierung klären
Zum Kaufpreis kommen Kaufnebenkosten von etwa 5,5 bis über 12 Prozent, je nach Bundesland und Maklerprovision. Banken erwarten meist, dass mindestens die Nebenkosten aus Eigenkapital bezahlt werden. Mit einer Finanzierungsbestätigung der Bank werden Sie von Verkäufern und Maklern ernster genommen.
Wie viel Kaufpreis drin ist, zeigt der Budget-Rechner, die Monatsrate der Finanzierungsrechner.
2. Besichtigen und Unterlagen prüfen
Bei Eigentumswohnungen gehören dazu die Teilungserklärung, die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre, der Wirtschaftsplan, die Höhe der Erhaltungsrücklage und der Energieausweis. Aus den Protokollen erfahren Sie, ob teure Sanierungen anstehen. Bei Häusern zählen Grundbuchauszug, Baupläne, Flurkarte und Nachweise über Modernisierungen.
3. Maklerprovision
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher gilt seit dem 23. Dezember 2020 die Teilung der Provision (§ 656c BGB): Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, zahlen Käufer und Verkäufer gleich viel. Üblich sind je 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, regional auch weniger.
4. Notar und Grundbuch
Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Sie bekommen den Entwurf mindestens zwei Wochen vor dem Termin, um ihn in Ruhe zu prüfen. Nach der Beurkundung trägt der Notar eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch ein, die Ihren Anspruch sichert. Den Kaufpreis zahlen Sie erst, wenn der Notar die Fälligkeit mitteilt. Nach Zahlung und Grunderwerbsteuer werden Sie als Eigentümer eingetragen.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
Grunderwerbsteuer 3,5 bis 6,5 Prozent je nach Bundesland, Notar etwa 1,5 Prozent, Grundbuch etwa 0,5 Prozent und gegebenenfalls Maklerprovision. Der Kaufnebenkosten-Rechner rechnet es für Ihr Bundesland aus.
Wer zahlt beim Kauf die Maklerprovision?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern für Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen, wenn der Makler für beide tätig ist (§ 656c BGB).
Wann muss ich den Kaufpreis zahlen?
Erst wenn der Notar schriftlich die Fälligkeit mitteilt, also wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist und alle Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlagen: § 311b BGB (Beurkundung) · § 656c BGB (Maklerprovision) · Grunderwerbsteuergesetz
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.