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Energieausweis: was in der Anzeige stehen muss

Der Energieausweis zeigt, wie viel Energie ein Gebäude braucht. Er ist zehn Jahre gültig und muss bei Verkauf und Vermietung vorliegen.

Fachlich geprüft von Benjamin Hemmati, Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschadenbewertung (DGuSV e.V.) · Stand 05.10.2026

Kurz gesagt: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Effizienzklassen, Gültigkeit und die Pflichtangaben nach § 87 GEG.

Bedarf oder Verbrauch

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauweise, Dämmung und Heizung, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Der Verbrauchsausweis wertet den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre aus und hängt deshalb auch davon ab, wie geheizt wurde. Für kleine, ältere Wohngebäude ist oft ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Pflichtangaben in der Anzeige

Nach § 87 GEG gehören in jede Immobilienanzeige, wenn ein Energieausweis vorliegt: die Art des Ausweises, der Energiebedarfs- oder Verbrauchswert, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes laut Ausweis und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse von A+ bis H. Wir prüfen diese Angaben bei jeder Übertragung und weisen Makler auf fehlende Werte hin.

Effizienzklassen

Die Klassen reichen von A+ (sehr sparsam) bis H (hoher Verbrauch). Der Unterschied macht sich direkt bei den Heizkosten bemerkbar und beeinflusst, welche Sanierungen in den nächsten Jahren anstehen.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung.

Was muss in einer Immobilienanzeige zum Energieausweis stehen?

Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr laut Ausweis und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse (§ 87 GEG).

Rechtsgrundlagen: § 80 GEG · § 87 GEG · § 88 GEG (Aushändigung)

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.