Fachlich geprüft von Benjamin Hemmati, Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschadenbewertung (DGuSV e.V.) · Stand 05.10.2026
Bedarf oder Verbrauch
Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauweise, Dämmung und Heizung, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Der Verbrauchsausweis wertet den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre aus und hängt deshalb auch davon ab, wie geheizt wurde. Für kleine, ältere Wohngebäude ist oft ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Pflichtangaben in der Anzeige
Nach § 87 GEG gehören in jede Immobilienanzeige, wenn ein Energieausweis vorliegt: die Art des Ausweises, der Energiebedarfs- oder Verbrauchswert, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes laut Ausweis und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse von A+ bis H. Wir prüfen diese Angaben bei jeder Übertragung und weisen Makler auf fehlende Werte hin.
Effizienzklassen
Die Klassen reichen von A+ (sehr sparsam) bis H (hoher Verbrauch). Der Unterschied macht sich direkt bei den Heizkosten bemerkbar und beeinflusst, welche Sanierungen in den nächsten Jahren anstehen.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung.
Was muss in einer Immobilienanzeige zum Energieausweis stehen?
Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr laut Ausweis und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse (§ 87 GEG).
Rechtsgrundlagen: § 80 GEG · § 87 GEG · § 88 GEG (Aushändigung)
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.